Begleithundprüfung - was ist das?

Nach der Prüfungsordnung (PO) vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) zählt die Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung (BH/BHVT) für den Hundehalter zu einer von mehreren Prüfungsarten. Hierbei werden Gehorsam und das Verhalten gegenüber Personen, Hunden und im Straßenverkehr geprüft.

Wofür braucht man eine Begleithundprüfung?

Meistens für den Hundesport oder für weiterführende Prüfungen bei Zuchthunden anderer Rassen.

Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Begleithundeprüfung:

  • Der Hundeführer muss Mitglied in einem dem VDH angehörigen Verein sein (Verband für das Deutsche Hundewesen)
  • Das Zulassungsalter der Vierbeiner beträgt 15 Monate
  • Die Hunde müssen durch eine Tätowiernummer und/oder einen Chip identifizierbar sein
  •  zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen
  •  Halsband und Leinenpflicht

Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufs eine (Führ)leine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder das Halsband oder alternativ ein Brustgeschirr (letzteres nur bei BH/VT erlaubt) ständig tragen muss.

Erlaubt ist ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, welches nicht auf Zug eingestellt ist. Andere zusätzliche Halsbänder wie z.B. Lederhalsbänder, Zeckenhalsbänder u.ä. sind während der Prüfung nicht erlaubt.

Die Führleine kann sowohl unsichtbar für den Hund (Hosen/Jackentasche o.ä.) mitgeführt, als auch über die Schulter umgehängt werden.