Die Hunde-Krankenversicherung
Vor wenigen Jahren war die Krankenversicherung für Tiere noch nicht sehr verbreitet. Allerdings so scheint es, erfreut sich diese Versicherungssparte jetzt einer besonderen Beliebtheit. Immer mehr Hundehalter wollen sich gegen das finanzielle Risiko einer hohen Tierarztrechnung schützen.
Da es nicht in der Natur einer Versicherungsgesellschaft liegt, mehr zu leisten als diese Einnahmen erzielt, ist ein Blick in das Kleingedruckte zwingend erforderlich. Auch sollte der Hundehalter sich Gedanken dazu machen, was er eigentlich versichert haben möchte.
Annahmevoraussetzungen:
Die meisten Versicherer wählen die Risiken -in diesem Fall den Hund- recht sorgfältig aus. Alte Hunde, Hunde mit Vorerkrankungen oder gar Hunde bestimmter Rassen werden nicht gern genommen. Hier kann der Versicherer Ausschlüsse bestimmter Erkrankungen oder Beitragszuschläge verlangen. Im Zweifel wird der Versicherer einen Antrag sogar gänzlich ablehnen.
Ein Mindestalter variiert zumeist zwischen dem der achten Lebenswoche und 4 Monaten.
Aber Vorsicht, sollte ein Hundehalter ggf. die eine oder andere Krankheit vergessen haben, kann der Versicherer auch im Nachhinein die Leistung ablehnen.
Versicherungsumfang
Der Versicherungsumfang ist nicht vergleichbar mit der Krankenversicherung für Menschen. Allerdings macht es Sinn, wenn man eine Krankenversicherung für den Hund abschließen möchte, folgende Leistungen abzusichern:
- Behandlung eines Tieres bei Krankheit oder nach einem Unfall, der Tarif sollte alle Ausgaben für die Arbeit des Tierarztes, Medikamente und Verbrauchsmaterialien erstatten.
- Stationäre Behandlungen inkl. Unterbringung sollten erstattet werden.
Darüber hinaus, können noch folgende Leistungen Bestandteil der Krankenversicherung sein:
- Erstattung aller Impfungen, Wurmkuren oder Parasitenbekämpfung
Ausschlüsse
Auch da kann die Liste von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich lang sein, oftmals werden erbliche Krankheiten wie z.B.: HD, ED, Entropium, Ektropium und viele andere Krankheiten ausgeschlossen. Ebenso sollte man prüfen, ob alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur etc. ausgeschlossen ist.
Obergrenzen
Die Versicherer legen oftmals maximale Obergrenzen der Leistungspflicht fest. Die Obergrenze für Erstattungen kann sich auf das Versicherungsjahr oder auf den Versicherungsfall beziehen.
Einige Versicherungen erstatten auch nur die Kosten des Tierarztes zum einfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Sollte Ihr Tierarzt allerdings den dreifachen Satz berechnen, muss der Hundehalter die Differenz selbst bezahlen.
Selbstbeteiligung
Viele Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. D. h. wie bei der KFZ Versicherung muß ein Teil vom Hundehalter bezahlt werden und den Rest übernimmt die Versicherung (s. dazu Obergrenzen).
Erhöhung der Beiträge
Nicht selten sehen die Tarife Erhöhungen vor. Diese Erhöhung kann z.B. bei Vollendung eines bestimmten Alters oder jährlich erfolgen. Verschiedene Varianten sind möglich. Diese sollte vorab geklärt sein, damit der Hundehalter auch in einigen Jahren abschätzen kann, was ihn die Krankenversicherung für seinen Hund kosten wird. Ein Wechsel im hohen Alter des Tieres kann ggf. schwierig werden.
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll dem Leser lediglich einen Anhaltspunkt dafür liefern, was in der Krankenversicherung für seinen Hund möglich ist oder nicht.
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